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Am 29. April 2017 versuchten sieben Anhänger der faschistischen Partei „Der III. Weg“ einen antifaschistischen Infostand in der Innenstadt Rottenburgs am Neckar anzugreifen.
Die Antifaschist*innen reagierten so besonnen, dass sich die Angreifer schnell gezwungen sahen das Weite zu suchen. Einige der anwesenden Antifaschist*innen sind nun von Repression betroffen.
Es kam am 16. Juli 2018 im Amtsgericht Rottenburg a. N. zur Verhandlung. Dabei wurden zwei Antifaschist*innen verurteilt und Nazis wurden als Zeugen zur Stütze der Anklage geladen.
Um die zwei Genoss*innen vor Ort zu unterstützen fanden sich ca. 50 Personen vor dem Amtsgericht ein und hielten in Solidarität zu den Angeklagten eine Kundgebung ab.
Mehre Redebeiträge und Musik begleiteten die Kundgebung. Im Anschluss daran begab man sich kollektiv in den Gerichtssaal.
In Zeiten des gesellschaftlichen Rechtsrucks mutet es anmaßend an, dass Antifaschist*innen, welche sich der Aufgabe gestellt haben, diesen immer weiterführenden Trend in die Unmenschlichkeit zu stoppen, gerichtlich verfolgt und durch Klassenjustiz bestraft werden, während Unterkünfte für Geflüchtete brannten, jeden Tag Menschen die im Mittelmeer ertrinken die Hilfe verweigert wird und der Staat Faschisten unterstützt, dabei hilft, sich im Untergrund zu organisieren um Menschen zu töten.
Dies überrascht jedoch nur wenig: „Der bürgerliche Staat verortet im Zweifelsfall den Feind links, das ist nicht neu und als Stütze der kapitalistischen Ordnung nur folgerichtig.“ So auch eine Antifaschistin in einem Redebeitrag. Als Schlussfolgerung dient uns die Einsicht in die Notwendigkeit, dass wir uns in unserem Kampf gegen Rechts nicht auf den Staat verlassen dürfen, sondern selbst aktiv werden und bleiben müssen. Das heißt auch die Versuche des Staates uns an unserer antifaschistischen Praxis zu hindern als das zu begreifen, was sie sind: Angriffe der herrschenden Klasse gegen selbstbestimmte Organisierung aller, welche kein objektives Interesse am Erstarken rechter Strukturen in unserer Gesellschaft haben.
Unsere Antwort darauf ist: Solidarität und Widerstand!
So auch das Leitmotiv derer, welche sich die Unterstützung der in diesem Gerichtsverfahren angeklagten Antifaschist*innen vorgenommen haben. Solidarität wurde auch unmittelbar praktisch, als dann nämlich der gesamte Verhandlungssaal durch Unterstützer*innen gefüllt wurde. Die starken Einlasskontrollen mit Metallschleusen hielten keine*n ab den Genoss*innen den Rücken zu stärken.
Im Gerichtssaal wurde einmal mehr deutlich, wie eng staatliche Behörden und Nazis verbunden sind. Die Hauptbelastungszeugen stellten vor allem Personen aus dem Kreis der Angreifer dar. In der Urteilsbegründung bezog sich der Richter überwiegend auf die Darstellung der Nazis, welche sich für die Anwesenden wenig plausibel gestalteten und sich untereinander in weiten Teilen widersprachen.
Zur Farce entwickelte sich das Verfahren zunehmend als die leitende Ermittlungsbeamtin der Polizei in den Zeugenstand gerufen wurde: In diffamierender Manier offenbarte die Staatsschützerin ihren Ermittlungseifer gegen Antifaschist*innen und spielte die menschenfeindliche Ideologie der Nazizeugen herunter.
In der Verhandlungspause vor der Urteilsverkündung beruhigte sie in mütterlichem Habitus Patrick Blumenschein – Der Nazi scheint ihr kein Unbekannter zu sein. Vielmehr wurde im weiteren Verlauf des Tages öfters klar: Man kennt sich. Unauffällige Begrüßungen weitere Polizeibeamten durch Kopfnicken und Chauffeurdienste mit zivilem Polizeifahrzeug zu seinem Auto und anschließendem Begleitschutz als kleine Annehmlichkeiten für den Haus und Hof Barden der Partei „Der III. Weg“ (Wegbereiter).
Diese Nähe von Staat und Nazis überrascht nach dem kürzlich abgeschlossenen NSU-Verfahren wenig, verwundert jedoch, stellt man diese Staatshörigkeit in den Kontext vermeintlich revolutionärer Inhalte der faschistischen Partei „Der III. Weg“.
Am Ende des Tages überwiegt jedoch die Erkenntnis antifaschistische Arbeit weiter zu führen und sich von der Repression nicht einschüchtern zu lassen. Denn überall dort, wo Nazis keinen Widerstand erfahren, erstarken ihre Strukturen. „Der III. Weg“ trat seit dem 29. April 2017 in und um Rottenburg a. N. nicht mehr öffentlich in Erscheinung. Sie scheinen die Schnautze voll zu haben – das gab sogar ein Nazi im Gericht zu besten, der sich über die antifaschistische Gegenwehr welche den Angreifern zu Teil wurde nur selber wundern konnte und zugeben musste, dass er das nicht kommen gesehen hatte.
Antifaschistische Gegenwehr lässt sich nicht verhandeln – Für Solidarität und Widerstand!