Im Folgenden dokumetieren einen Terminhinweis der Unterstützer*innengruppe Solidarität&Widerstand und und laden ganz herzlich am 18.04.2018 in die Hausbar der Schellingstraße 6.
Am 18.04.2018 laden wir in die Hausbar der Schellingstraße 6 zu Küfa ab 19:00 Uhr und einem Vortrag ab 20:30 Uhr mit anschließender Solibar. Rechtsanwalt Franz Spindler aus Tübingen wird an praktischen Beispielen staatliche Repression und den Umgang damit als direkt Betroffene thematisieren. Er wird einen Überblick über die rechtliche und strafprozessuale Situation als auch über die aktuellen Gestzesverschärfungen geben (wie z.B. § 114 StGB: Widerstand gegen Volllstreckungsbeamte und § 125 a StGB Landfriedensbruch) und die Verfahrensrechte der Betroffenen darstellen.
Getroffen hat es Einzelne, gemeint sind wir alle!
Dort, wo Menschen sich außerhalb staatlicher Institutionen engagieren und Widerstand gegen Rechts organisieren, ist Repression nicht weit. Der bürgerliche Staat hat kein Interesse am Erstarken einer antifaschistischen Bewegung. An Tagen wie dem 29.04. wird klar, dass der Staat kein verlässlicher Partner im Kampf gegen Rechts ist. Stellvertretend für alle, die aktiv ihren Protest äußern, müssen sich immer wieder einzelne Antifaschist*innen verantworten. Die Verhaftungen und juristischen Konsequenzen dienen der Abschreckung aller, die sich gegen Rechts engagieren. Aufgabe einer antifaschistischen Bewegung ist es konkrete Soliarbeit zu leisten, also gemeinsam eine Öffentlichkeit zu schaffen, Geld zu sammeln und Prozesse zu begleiten!
Für Solidarität und Widerstand!
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