Exkursion zur KZ-Gedenkstätte Hailfingen-Tailfingen
Am 26. Oktober 2014 besuchten wir im Rahmen des Offenen Treffens gegen Faschismus und Rassismus für Tübingen & Region ( OTFR) die Gedenkstätte in Tailfingen und das Mahnmal zwischen Hailfingen und Tailfingen.
Nach einer kurzen Fahrt aus Tübingen fand sich unser Grüppchen auch an der Gedenkstätte, wo wir auch von einer Jugendguide empfangen wurde. Wir verweilten dort relativ kurz, erhielten Einblick in die Strukturen des Konzentrationslagersystem (KZ) des Dritten Reiches und wurden auch generell über die Geschichte der 30er und 40er Jahre informiert. Im dortigen kleinen Raum befand sich auch eine kleine Ausstellung über die Einzelschicksale von Opfern des deutschen Faschismus. Regionale, nationale als auch internationale Geschichte wurden dort dementsprechend informativ dargestellt und in Zusammenhang gebracht. Es wurde uns auch genauer über die Konzentrationslagerstrukturen vor Ort und in der Region erklärt. So erfuhren wir, dass das KZ als Außenlager des KZ Natzweiler-Struthof von November 1944 bis zur Auflösung im Februar 1945 funktioniert hatte. Das KZ Hailfingen sollte mit dem Bau eines Fliegerhorstes beauftragt werden. Bereits 1938 begannen die Bauarbeiten unter der Bauleitung von Organisation Todt, welche dem Reichsminister für Bewaffnung und Munition unterstand und militärische Bauprojekte organisierte und vollzog. Zum Bau solcher Projekte wurden dabei hauptsächlich Zwangsarbeiter, Kriegsgefangene und KZ-Häftlinge herangezogen. Die Bauarbeiten an diesem militärischen Flughafen wurden dabei auch von Unternehmen aus der Region unterstützt, deren Arbeiter sie hauptsächlich aus den oben genannten Gruppen rekrutierte. Mussten die ausschließlich männlichen Arbeiter nicht am Flughafen bauen, so wurden sie in den Steinbrüchen in der Region zur Arbeit gezwungen. Auch mussten sie die Rodungsarbeiten vollziehen, damit die Landebahn fertig errichtet werden konnte. Zur Beseitigung von Blindgängern wurden auch nur sie herangezogen. Während dieser starben insgesamt 186. Schuld daran waren nicht nur die katastrophalen Arbeitsbedingungen, auch die Art der Unterbringung als auch die hygienischen Zustände brachten viele um ihr Leben. So wurden die meisten Toten gegen Ende des Bestehens des KZ in ein Massengrab verscharrt, wo heute ein Landwirt sein Acker bestellt. Die Häftlinge wurden während dieser Zeit in einem umzäunten Hangar untergebracht. Auch die Zustände innerhalb des KZ wurden näher erläutert. Die Beziehungen unter den Häftlingen und zwischen ihnen und dem Wachpersonal wurden auch dargelegt. Heute gibt es keinerlei Zeichen, dass dort jemals ein KZ existierte, stattdessen steht mittlerweile eine Turnhalle mit einem Fußballfeld . Eine Gedenktafel dort anzubringen wurde von der Stadt verboten. Während der Existenz dieses KZ wurden dort insgesamt knapp 600 Leute untergebracht, die Nationalitäten der Häftlinge waren dabei durchgehend gemischt. Auch die Rolle der Betriebe und Unternehmen in der Region thematisierte die Jugendguide ausführlich. Sie profitierten nicht nur durch die Zwangsarbeit, sondern auch als Lieferant von Lebensmittel und sonstigen Alltagsgegenständen, was vielen Betrieben viel Geld einbrachte. Nach diesem Zwischenstopp an der Sporthalle liefen wir zum Mahnmal, welches auf die Grausamkeiten dieser Zeit aufmerksam machte. Hier wurde auch die Nachkriegsgeschichte des Dorfes thematisiert, in der die Bevölkerung kollektiv die Existenz des KZ vergessen wollte. So wurde die von den Häftlingen erbaute Landebahn als Gokart- und Windhunde-Bahn benutzt, heute ist sie verwildert aus auch teilweise wiederbewaldet worden. So kam es erst 2010 dazu, dass eine Gedenkstätte errichtet worden konnte. Auch die Informationstafel am Mahnmal wurde mehrfach geschändet. Heute erinnert ein pyramidenförmiges Metallobjekt, mit Eingravierungen der Namen der Häftlinge, noch an das KZ. Nichts desto trotz war dies ein informationsreicher Tag, da dies unser Bewusstsein erneuerte, dass auch vor Ort und in der Region die Nazis mit ihrer menschenverachtenden Politik wüteten und dass dies nicht vergessen werden darf.